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   SG Detmold, 05.03.2010 - S 3 KR 70/08   

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https://dejure.org/2010,8261
SG Detmold, 05.03.2010 - S 3 KR 70/08 (https://dejure.org/2010,8261)
SG Detmold, Entscheidung vom 05.03.2010 - S 3 KR 70/08 (https://dejure.org/2010,8261)
SG Detmold, Entscheidung vom 05. März 2010 - S 3 KR 70/08 (https://dejure.org/2010,8261)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenerstattung für das selbst beschaffte Arzneimittel Leukonorm von der Krankenkasse im Fall eines nicht rechtzeitigen Erbringens einer unaufschiebbaren Leistung durch die Krankenkasse; Unaufschiebbarkeit einer Krankenkassenleistung bei drohender Fehlgeburt im Fall ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus SG Detmold, 05.03.2010 - S 3 KR 70/08
    Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 06.12.2005 (1 BvR 347/98, BVerfGE 115, 25) ist es mit den Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) i. V. m. dem Sozialstaatsprinzip und aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG nicht vereinbar, eine gesetzlich Krankenversicherte, für deren lebensbedrohliche oder regelmäßig tödliche Erkrankung eine allgemein anerkannte, medizinischen Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht, von der Leistung einer von ihr gewählten, ärztlich angewandten Behandlungsmethode auszuschließen, wenn eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht.

    Die vom Versicherten gewählte Behandlungsmethode muss auf eine auf Indizien gestützte, nicht ganz fern liegende Aussicht auf Heilung oder wenigstens auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf versprechen (vgl. BVerfGE 115, 25).

  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 7/05 R

    Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung in Fällen einer

    Auszug aus SG Detmold, 05.03.2010 - S 3 KR 70/08
    Nach der hieran anschließenden Rechtsprechung des BSG gilt die verfassungsrechtliche Konkretisierung der Leistungsansprüche von Versicherten der GKV bei lebensbedrohenden, tödlich verlaufenden Erkrankungen entsprechend dieser Rechtsprechung des BVerfG sinngemäß auch für die Versorgung mit Arzneimitteln (vgl. BSG SozR 4-2500 § 31 Nr. 4, 5).

    Je schwerwiegender die Erkrankung und hoffnungsloser die Situation, desto geringere Anforderungen sind an den "ernsthaften Hinweis" auf ein nicht ganz entfernt liegenden Behandlungserfolg zu stellen (vgl. BSG, Urteil vom 04.04.2006, B 1 KR 7/05 R).

  • BSG, 27.09.2005 - B 1 KR 6/04 R

    Krankenversicherung - Leistungspflicht - Arzneimittel Verkehrsfähigkeit -

    Auszug aus SG Detmold, 05.03.2010 - S 3 KR 70/08
    Eine Leistungsverpflichtung der GKV besteht deshalb für im Nachzulassungsverfahren befindliche Alt-Arzneimittel grundsätzlich nicht (vgl. BSG SozR 4-2500 § 31 Nr. 3).
  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

    Auszug aus SG Detmold, 05.03.2010 - S 3 KR 70/08
    Sie verbietet nicht nur unmittelbare staatliche Eingriffe in das sich entwickelnde Leben, sondern gebietet dem Staat auch, sich schützend und fördernd vor dieses Leben zu stellen (vgl. BVerfGE 39, 1 - 95).
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus SG Detmold, 05.03.2010 - S 3 KR 70/08
    Das Sozialstaatsprinzip verlangt staatliche Vorsorge und Fürsorge für Einzelne oder für Gruppen der Gesellschaft, die aufgrund persönlicher Lebensumstände oder gesellschaftlicher Benachteiligung in ihrer persönlichen und sozialen Entfaltung behindert sind (vgl. BVerfGE 35, 202).
  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Zulassung - Vorgreiflichkeit -

    Auszug aus SG Detmold, 05.03.2010 - S 3 KR 70/08
    Nach der Rechtsprechung des BSG fehlt es an einer krankenversicherungsrechtlichen Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit (vgl. § 2 Abs. 1 S. 1, § 12 Abs. 1 SGB V) speziell einer Arzneimitteltherapie, wenn das verwendete Mittel nach den Regelungen des Arzneimittelrechts einer Zulassung bedarf und diese Zulassung nicht erteilt worden ist (vgl. BSG SozR 3-2500 § 31 Nr. 8).
  • BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 27/02 R

    Krankenversicherung - Krankenbehandlung - Verabreichung eines Fertigarzneimittels

    Auszug aus SG Detmold, 05.03.2010 - S 3 KR 70/08
    Er setzt daher voraus, dass die selbst beschaffte Behandlung zu den Leistungen gehört, welche die Krankenkassen allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben (vgl. BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 1).
  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R

    Krankenversicherung - verfassungskonforme Auslegung leistungsrechtlicher

    Auszug aus SG Detmold, 05.03.2010 - S 3 KR 70/08
    Daraus hat das BSG auf zwei Voraussetzungen geschlossen, die kumulativ vorliegen müssen, um einen positiven Einfluss auf den Krankheitsverlauf erwarten zu lassen (vgl. BSG Urteil vom 26.09.2006, B 1 KR 24/06 R).
  • BSG, 25.09.2000 - B 1 KR 5/99 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch - unaufschiebbare Leistung -

    Auszug aus SG Detmold, 05.03.2010 - S 3 KR 70/08
    Der übliche Beschaffungsweg muss bei Notfällen daher mit einer für den Berechtigten unvermeidbaren Verzögerung, d. h. mit medizinischen Risiken, nicht unbedingt aber Lebensgefahr, verbunden sein, der die Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit oder die Besserung des Gesundheitszustandes gefährden könnte, so dass es für den Versicherten nicht möglich oder unzumutbar ist, sich vor der Leistungsverschaffung mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen (vgl. BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 22).
  • BSG, 27.03.2007 - B 1 KR 17/06 R

    Krankenversicherung - Verordnung von Arzneimitteln im Rahmen des Off-Label-Use -

    Auszug aus SG Detmold, 05.03.2010 - S 3 KR 70/08
    Dies ist vor allem dann anzunehmen, wenn ein zur Lebenserhaltung notwendiger akuter Behandlungsbedarf besteht (vgl. BSG, Urteil vom 27.03.2007, B 1 KR 17/06 R; SGb 2007, 287).
  • BSG, 23.07.1998 - B 1 KR 19/96 R

    Krankenversicherung - Verordnungsfähigkeit - zulassungspflichtiges Arzneimittel -

  • BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 15/07 R

    Beantragung des Vertragsarztes bei Krankenkasse auf Nichtstellung eines

  • BSG, 24.09.1996 - 1 RK 33/95

    Grenzen des Kostenerstattungsanspruchs bei selbst beschafften Leistungen

  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 2/74

    Unfallversicherung

  • LSG Bayern, 22.03.2011 - L 5 KR 392/09

    Zur Kostenübernahme des Arzneimittels Leukonorm durch die gesetzliche

    Nicht zu folgen ist dagegen dem Urteil des SG Detmold vom 5. März 2010 (S 3 KR 70/08).
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